Basis-Rente: Der Staat belohnt Selbständige, die fürs Alter vorsorgen

Für beruflich Selbstständige und für Arbeitnehmer mit hoher Steuerbelastung ist die Basis-Rente steuerlich hochattraktiv – auch als Rürup-Rente bekannt, weil sie vom Rentenpolitiker Bert Rürup entwickelt und 2005 von der Politik auf den Weg gebracht wurde. Als Rürup-Sparer wird Ihnen ein großer Teil Ihrer Beiträge steuermindernd angerechnet. Praktisch gibt der Staat Ihnen auf diese Weise einen kräftigen Zuschuss zu Ihrer privaten Altersvorsorge.

Im Jahr 2008 können Sie 66 Prozent Ihrer Basisrentenbeiträge von höchstens 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehegatten) als Sonderausgaben geltend machen, also maximal 13.200 Euro (Ledige) bzw. 26.400 Euro (Ehegatten). Dieser Prozentsatz steigt in Jahresschritten um 2 Prozentpunkte: 68 Prozent in 2009, 70 Prozent in 2.010 und so weiter, bis Sie im Jahr 2025 volle 100 Prozent Ihrer Basisrentenbeiträge absetzen können.

Beispiel: Als Selbstständiger zahlen sie im Jahr 2008 in Ihre Basisrente 12.000 Euro ein. Davon können Sie zurzeit 66 Prozent als Sonderausgaben geltend machen, das sind 7.920 Euro. Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 30 Prozent, dann sparen Sie 2.376 Euro an Einkommensteuer. Die Privatvorsorge von 12.000 Euro hat Sie praktisch nur 9.624 Euro gekostet – ein schönes Geschenk von Vater Staat.

Voraussetzung für die Steuerförderung: Ihr Kapital muss als lebenslange persönliche Rente fließen, der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, Sie können einen Vertrag zur Basis-Rente nicht vererben, beleihen oder verkaufen.