Betriebliche Altersversorgung: Der Chef organisiert die Vorsorge

Auf betriebliche Altersversorgung haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Ergänzend zur gesetzlichen Rente muss der Arbeitgeber Ihnen eine Möglichkeit bieten, organisiert über den Betrieb für Ihren Ruhestand vorzusorgen.

Als Arbeitnehmer legen sie einen Teil Ihres Verdienstes direkt in der betrieblichen Altersversorgung an. Das kann je nach Arbeitgeber eine private Rentenversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein. Viele Betriebe zahlen ihren Beschäftigen tarifvertraglich vereinbart Zuschüsse zur betrieblichen Vorsorge.

Auf Ihren gleich vom Lohn abgezogenen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen Sie keine Einkommensteuer und auch keine Sozialabgaben. Steuer- und sozialversicherungsfrei sind Ihre Aufwendungen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2008 können Sie 2.544 Euro abgabenfrei einzahlen.