Riester-Rente: Das Finanzamt gewährt den Steuervorteil automatisch
Neben der bekannten Zulagenförderung bietet die Riester-Rente auch hohe Steuervorteile. Ab 2008 können Sie einschließlich der staatlichen Zulagen Riester-Beiträge von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihr Steuervorteil höher ist als die staatliche Zulage, die sie bekommen. Wenn der Steuervorteil größer ist als die Zulage, gibt es zusätzlich Geld vom Finanzamt zurück.
Die eigentlich für Durchschnittsverdiener mit Kindern konzipierte Riester-Rente ist auch für Singles, überdurchschnittlich Verdienende und Kinderlose attraktiv. Wenn Sie gut verdienen und einen hohen persönlichen Steuersatz haben, ist Ihr Steuervorteil als Riester-Sparer oft deutlich größer als die staatliche Zulage, die jeder Arbeitnehmer bekommt.
Beispiel: Sie verdienen als kinderloser, unverheirateter Arbeitnehmer zurzeit 52.500 Euro im Jahr. Einschließlich der staatlichen Zulage von 154 Euro sparen Sie in Ihrem Riester-Vertrag 4 Prozent vom Einkommen – insgesamt 2.100 Euro. Den gesamten Betrag können Sie beim Finanzamt steuermindernd als Sonderausgaben geltend machen.
Steuervorteile und Zulagenförderung nach dem Riester-Modell bekommen alle Arbeitnehmer und deren Ehepartner. Voraussetzung: Der Vertrag sieht eine lebenslange Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr vor. Wenn Sie bauen wollen, dürfen sie dafür Kapital aus Ihrem Riester-Vermögen entnehmen. 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals können Sie sich bei Rentenbeginn in einer Summe auszahlen lassen.